aktuell >> Todesstrafe
Todesstrafe
Wer ohne Notwehr töten will, will dürfen, was dem Mörder verboten ist. (msr)
Dienstag, Dezember 31, 2013
Mittwoch, April 10, 2013
China verheimlicht Todesstrafen-Bilanz
AI: "Fünf größten Vollstrecker waren China, Iran, Irak, Saudi-Arabien und die USA"
zum Bericht von Amnesty International >> KLICK
Rückfällig: Auch Japan vollstreckte nach längerem Moratorium wieder den staatlichen Mord an Verurteilten.
Pervers: China schlachtet Hingerichtete für Organtransplantationen aus, da sich aus kulturellen Gründen nur verschwindend wenige Chinesen als freiwillige Organspender registrieren, um mit allen Organen auf eine Wiedergeburt zu hoffen, notfalls dann eben mit Organen Hingerichteter. - "Religion kann so spannend sein." Das scheint dann wohl auch für viele Leute zu gelten, die mit Religion bekenntnistechnisch nichts am Hut haben.
Montag, März 18, 2013
Abschaffung der Todesstrafe in Maryland / USA
Menschenrechtsbeauftragter Löning begrüßt Abschaffung der Todesstrafe in Maryland / USA
15.03.2013
Zur Entscheidung des Abgeordnetenhauses im US-amerikanischen Bundesstaat Maryland, der Abschaffung der Todesstrafe in Maryland zuzustimmen, erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik, Markus Löning, heute (15.03.): Ich begrüße die Abschaffung der Todesstrafe im US-Bundesstaat Maryland,die das Abgeordnetenhaus von Maryland heute beschlossen hat. Sie zeigt,dass der Trend zur Abschaffung der Todesstrafe auch in den Vereinigten Staaten anhält. Ich appelliere an den Gouverneur von Maryland, jetzt auch die bereits verurteilten Todeskandidaten zu begnadigen. Die Todesstrafe ist unmenschlich und grausam. Die Bundesregierung setzt sich unter allen Umständen für ihre Abschaffung ein. Hintergrundinformationen: Das Abgeordnetenhaus von Maryland hat der Abschaffung der Todesstrafe heute (15.03.) zugestimmt, der Senat des US-Bundesstaates hatte dies bereits am 06.03. getan. Der Bundesstaat Connecticut hat die Todesstrafe im April 2012 abgeschafft, Illinois im Jahr 2011. In Oregon trat 2011 ein Hinrichtungsmoratorium in Kraft. Abgeschafft wurde die Todesstrafe auch in New Mexico (2009), New Jersey (2007) und New York (2007). In den Bundesstaaten Montana, Colorado, Kentucky und Delaware befassen sich die Parlamente mit Anträgen zur Abschaffung der Todesstrafe.
Freitag, November 23, 2012
UN-Resolution gegen die Todesstrafe gescheitert
Der UN-Menschenrechtsausschuss scheiterte erneut mit dem Bemühen zur weltweiten Ächtung der Todesstrafe. 38 Staaten votierten gegen die Resolution, darunter wieder auch Japan und die USA, die sich in dieser Angelegenheit offenbar nicht schämen, mit Staaten wie Nordkorea, Syrien usw. gemeinsame Sache gegen die übergroße Staatenmehrheit zu machen.
Am gestrigen Donnerstag erklärte die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Navi Pillay, unter Bezugnahme auf die zahlreichen Hinrichtungen in Afghanistan: "Rund 150 Ländern haben entweder die Todesstrafe abgeschafft oder halten sich an ein Moratorium. Eine zunehmend große Zahl von Ländern haben erkannt, dass die Todesstrafe die Menschenwürde untergräbt, und dass ihre Abschaffung oder zumindest ein Moratorium zur Verbesserung und zur fortschreitenden Entwicklung der Menschenrechte beiträgt."
Protest gegen die Hinrichtung des Mumbai-Attentäters
Am Mittwoch wurde gegen den letzten überlebenden Attentäter von Mumbai die Todesstrafe durch Erhängen vollstreckt. Bei den Anschlägen vom November 2008 kamen 166 Menschen zu Tode, u.a. der Medienunternehmer und CSU-Politiker Ralph Burkei.
Desto wichtiger und richtiger, dass Deutschland zu den wenigen Staaten gehört, die trotz eigener Opfer auch in diesem Fall gegen die Todesstrafe förmlichen Protest einlegten, denn wer ohne Notwehr Menschenleben um Menschenleben nimmt, betreibt die Unkultur des Mordens.
Pressemitteilung Auswärtiges Amt v. 21.11.2012:
Pressemitteilung Auswärtiges Amt v. 21.11.2012:
Menschenrechtsbeauftragter fordert von Indien Moratorium für Todesstrafe
Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, sagte heute (21.11.) in Berlin: "Ich bin entsetzt darüber, dass Indien heute zum ersten Mal seit acht Jahren wieder einen Menschen hingerichtet hat. Ich appelliere an die indische Regierung, zum Moratorium zurück zu kehren und keine Menschen mehr zu exekutieren. Ich fordere Indien auf, die Todesstrafe aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Für die Todesstrafe ist im 21. Jahrhundert kein Platz mehr! Wir lehnen die Todesstrafe ausnahmslos ab und werden uns gemeinsam mit unseren europäischen Partner weiter für deren weltweite Abschaffung einsetzen."
Ajmal Amir Kasab, der einzige überlebende Attentäter der Mumbai-Anschläge vom November 2008, wurde heute (21.11.) früh in Indien hingerichtet. Das Todesurteil gegen Kasab wurde im August durch den Obersten Gerichtshof bestätigt. Präsident Mukherjee hatte das Gnadengesuch Kasabs abgelehnt.
Dies ist die erste Vollstreckung der Todesstrafe in Indien seit 2004. Derzeit sind in mehreren Fällen noch Gnadengesuche bzw. Rechtsmittel gegen abgelehnte Gnadengesuche anhängig.
Donnerstag, November 08, 2012
Kalifornier votierten für Todesstrafe
Neben den US-Präsidentschaftswahlen fanden in den Bundesstaaten unterschiedliche Volksabstimmungen statt. In Kalifornien scheiterte ein Referendum gegen die Todesstrafe an einer 53,6-Prozent-Mehrheit.
Allem christlichen Getue zum Trotz wurde die Todesstrafe bislang nur in 17 US-Bundesstaaten abgeschafft.
Freitag, April 13, 2012
Abschaffung der Todesstrafe im US-Bundesstaat Connecticut
Pressemitteilung; Menschenrechtsbeauftragter Löning begrüßt Abschaffung der Todesstrafe im US-Bundesstaat Connecticut
Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, erklärte heute (13.04.):
Ich begrüße die Abschaffung der Todesstrafe im US-Bundesstaat Connecticut.
Ich appelliere an den Gouverneur von Connecticut, die verbleibenden Todeskandidaten zu begnadigen.
Alle US-Bundesstaaten sollten diesem Beispiel folgen. Die Todesstrafe verstößt gegen die Menschenwürde.
Hintergrundinformationen:
Senat und Repräsentantenhaus des US-Bundesstaates Connecticut haben am 12.04.2012 einer Gesetzesvorlage zugestimmt, die die Abschaffung der Todesstrafe vorsieht. Der Gouverneur Dannel Malloy hat bereits angekündigt, das Gesetz zu unterschreiben.
Damit wäre Connecticut der 17. Staat der USA, der die Todesstrafe abschafft. Das Gesetz gilt allerdings nicht rückwirkend und damit nicht für die 11 Menschen, die bereits zum Tode verurteilt wurden.
Nach NGO-Angaben fiel die Zahl der Todesurteile in den USA 2011 erstmals auf unter 100, Hinrichtungen gab es 43.
In den vergangenen fünf Jahren haben vier US-Bundesstaaten die Todesstrafe abgeschafft. Vorschläge zur Aufhebung liegen auch in mehreren weiteren Bundesstaaten vor.
Weltweit haben aktuell 141 Staaten die Todesstrafe im Gesetz oder in der Praxis abgeschafft.
Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, erklärte heute (13.04.):
Ich begrüße die Abschaffung der Todesstrafe im US-Bundesstaat Connecticut.
Ich appelliere an den Gouverneur von Connecticut, die verbleibenden Todeskandidaten zu begnadigen.
Alle US-Bundesstaaten sollten diesem Beispiel folgen. Die Todesstrafe verstößt gegen die Menschenwürde.
Hintergrundinformationen:
Senat und Repräsentantenhaus des US-Bundesstaates Connecticut haben am 12.04.2012 einer Gesetzesvorlage zugestimmt, die die Abschaffung der Todesstrafe vorsieht. Der Gouverneur Dannel Malloy hat bereits angekündigt, das Gesetz zu unterschreiben.
Damit wäre Connecticut der 17. Staat der USA, der die Todesstrafe abschafft. Das Gesetz gilt allerdings nicht rückwirkend und damit nicht für die 11 Menschen, die bereits zum Tode verurteilt wurden.
Nach NGO-Angaben fiel die Zahl der Todesurteile in den USA 2011 erstmals auf unter 100, Hinrichtungen gab es 43.
In den vergangenen fünf Jahren haben vier US-Bundesstaaten die Todesstrafe abgeschafft. Vorschläge zur Aufhebung liegen auch in mehreren weiteren Bundesstaaten vor.
Weltweit haben aktuell 141 Staaten die Todesstrafe im Gesetz oder in der Praxis abgeschafft.
Dienstag, September 27, 2011
Linkliste vs. Todesstrafe
www.amnesty-todesstrafe.de
www.todesstrafe.de
www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de
mit jeweils weiteren Linklisten
www.dialoglexikon.de/todesstrafe.htm
www.todesstrafe.de
www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de
mit jeweils weiteren Linklisten
www.dialoglexikon.de/todesstrafe.htm
Freitag, September 23, 2011
USA: Troy Davis durch Giftspritze hingerichtet
Atlanta (Vereinigte Staaten), 23.09.2011 – Die umstrittene Hinrichtung des angeblichen Polizistenmörders Troy Davis, eines 42-jährigen Schwarzen, ist im Bundesstaatsgefängnis von Jackson in Georgia am gestrigen Mittwoch um 23.08 Uhr Ortszeit (05.08 Uhr MESZ) durch die Giftspritze trotz massiver Proteste aus der Bevölkerung vollstreckt worden. Zwanzig Jahre lang saß er vermutlich völlig zu Unrecht in einer Todeszelle und hatte auch stets seine Unschuld beteuert.
Der Afroamerikaner soll 1989 in Savannah einen jungen weißen Polizeibeamten umgebracht haben, doch die tatsächliche Schuldfrage erscheint ungeklärt. Eine Tatwaffe, DNA-Spuren oder Fingerabdrücke, die auf ihn als Täter hingedeutet hätten, wurden nie gefunden.
Sieben von neun Zeugen, die ihn als Täter genannt hatten, zogen ihre Aussagen später zurück. Einige von ihnen sagten, sie seien von Polizisten zu den Aussagen gezwungen worden. Davis′ Anwalt Brian Kammer hatte in seinen Anträgen an die Gerichte geschrieben, dass neue Beweise zur Entlastung seines Mandanten vorlägen. Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International Österreich, sprach in einem Interview mit dem ORF von einem „rassistischen Urteil“.
Zwei Versuche, durch die neuen Beweise eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen, wurden aus verfahrensrechtlichen Gründen von den zuständigen Bundesgerichten abgelehnt. 2009 wandte Davis sich direkt an das oberste Bundesgericht. Dieses genehmigte eine Anhörung vor dem zuständigen Bundesbezirksgericht. Angesichts der Beweislast, durch „klare und überzeugende Beweise nachzuweisen, dass kein vernünftiger Juror ihn unter Berücksichtigung der neuen Beweise verurteilen würde" scheiterte diese Berufung. Der Begnadigungsausschuss des Bundesstaates Georgia, der an diese Beweislast nicht gebunden ist, weigerte sich am Dienstag ebenfalls, Davis zu begnadigen.
Dienstag, Februar 22, 2011
Indien wegen Todesstrafe abmahnen
Ein indisches Gericht bestätigte das Todesurteil gegen den einzigen überlebenden Attentäter der Anschlagserie in Mumbai vom 26. bis 29.11.2008, bei der mehr als 170 Menschen getötet und mehr als 230 Menschen verletzt wurden. Der damals 19-jährige Attentäter habe auch in den Prozessen keinerlei Reue gezeigt und stelle eine Gefahr für die Gesellschaft dar. - Solche Urteilsbegründung kann jedoch nur im Falle der Freilassung/Freikommung zutreffen, aber da die Gefahr durch Haft gebannt werden kann, ist die Todesstrafe falsch und ihrerseits staatsverbrecherische Missachtung des Lebens.
Samstag, Januar 29, 2011
Iran vollstreckt Todesstrafe an Niederländerin Sahra Bahrami
Im Dezember 2009 eingereist, um ihre Tochter zu besuchen, am 27.12. verhaftet, im August 2010 wegen „Feindschaft zu Gott“ und „Gefährdung der nationalen Sicherheit“ zum Tode verurteilt und zu einem Fernseh-"Geständnis" erpresst, Kokain gehandelt zu haben. Heute wurde Sahra Bahrami gehängt.
Im Iran geboren war sie vor 16 Jahren ins Exil geflüchtet, hatte die niederländische Staatsangehörigkeit angenommen, am Konservatorium in Rotterdam Gesang und Tanz studiert, wirkte in Filmen mit.
Im Iran geboren war sie vor 16 Jahren ins Exil geflüchtet, hatte die niederländische Staatsangehörigkeit angenommen, am Konservatorium in Rotterdam Gesang und Tanz studiert, wirkte in Filmen mit.
Samstag, Juni 26, 2010
Utah: Ronnie Lee Gardner hingerichtet
Salt Lake City (Vereinigte Staaten), 26.06.2010 – Der zum Tode verurteilte Mörder Ronnie Lee Gardner wurde am 18. Juni um 0:20 Uhr Ortszeit (08:20 Uhr MESZ) hingerichtet. Die Exekution wurde durch ein Erschießungskommando ausgeführt. Gardner war der erste Mensch, der in den Vereinigten Staaten seit John Albert Taylor am 26. Januar 1996 durch Erschießung hingerichtet wurde. Der Bundesstaat hatte 2004 seine Gesetzgebung geändert und die Hinrichtung durch Giftspritze verbindlich gemacht. Eine Sonderregelung erlaubt es jedoch Delinquenten, deren Verurteilung vor der Gesetzesänderung 2004 erfolgte, sich für eine Erschießung zu entscheiden.
Gardner war bereits 1985 rechtskräftig verurteilt worden, nachdem der den Rechtsanwalt Michael Burdell auf der Flucht aus dem Gerichtssaal erschossen hatte. Zu diesem Zeitpunkt hielt er sich im Gericht als Angeklagter auf, weil wegen eines zuvor verübten Mordes an Melvyn Otterstrom im Jahr 1984 gegen ihn verhandelt wurde. Als Grund für seine Entscheidung hatte Gardener angegeben, er wolle erschossen werden, weil er mit Schusswaffen gemordet hätte. Unmittelbar vor der Erschießung wurde Gardner gefragt, ob er noch etwas sagen wolle, und er antwortete: „Das tue ich nicht. Nein.“
Das Erschießungskommando in einem Gefängnis in Draper, einem Vorort von Salt Lake City, bestand aus fünf Schützen. Sie wurden nicht darüber informiert, ob die jeweilige Waffe scharf geladen war oder mit einem Blindgänger, sodass keiner von ihnen weiß, wer die tödliche Kugel abgefeuert hat. Die Erschießung erfolgte auf Kommando, als laut von fünf abwärts gezählt wurde – bei Erreichen der Zahl zwei.
Gardner war bereits 1985 rechtskräftig verurteilt worden, nachdem der den Rechtsanwalt Michael Burdell auf der Flucht aus dem Gerichtssaal erschossen hatte. Zu diesem Zeitpunkt hielt er sich im Gericht als Angeklagter auf, weil wegen eines zuvor verübten Mordes an Melvyn Otterstrom im Jahr 1984 gegen ihn verhandelt wurde. Als Grund für seine Entscheidung hatte Gardener angegeben, er wolle erschossen werden, weil er mit Schusswaffen gemordet hätte. Unmittelbar vor der Erschießung wurde Gardner gefragt, ob er noch etwas sagen wolle, und er antwortete: „Das tue ich nicht. Nein.“
Das Erschießungskommando in einem Gefängnis in Draper, einem Vorort von Salt Lake City, bestand aus fünf Schützen. Sie wurden nicht darüber informiert, ob die jeweilige Waffe scharf geladen war oder mit einem Blindgänger, sodass keiner von ihnen weiß, wer die tödliche Kugel abgefeuert hat. Die Erschießung erfolgte auf Kommando, als laut von fünf abwärts gezählt wurde – bei Erreichen der Zahl zwei.
Samstag, Dezember 19, 2009
Justizirrtum: 35 Jahre unschuldig im Gefängnis
In Florida öffneten sich nach 35 Jahren sich dem Afroamerikaner James Bain die Gefängnistore. Er war als 19-Jähriger wegen Vergewaltigung eines Kindes zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden. Ein Fehlurteil, wie es sich durch heutige DNA-Tests in mehr als 200 Fällen allein in den USA erwies. Und es ist eines der Hauptargumente gegen die Todesstrafe.
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Montag, September 14, 2009
Indonesische Provinz Aceh führt Steinigung als Strafe für Ehebruch ein
Banda Aceh (Indonesien), 14.09.2009 – Das Regionalparlament der halbautonomen indonesischen Provinz Aceh hat heute einstimmig ein Gesetz verabschiedet, das die Todesstrafe durch Steinigung für Ehebruch vorsieht. Dies gab der Abgeordnete Bahrom Rasjid, der zu den Autoren der Gesetzesvorlage zählt, gegenüber der Presse bekannt. Laut Bahrom Rasjid wird das Gesetz unabhängig von der Zustimmung des Provinzgouverneurs in 30 Tagen in Kraft treten.
Neben der möglichen Todesstrafe für Ehebruch sieht das Gesetz weitere harte Strafen vor, unter anderem hohe Gefängnisstrafen für Vergewaltigung, Homosexualität (acht Jahre Haft), Alkoholkonsum und Glücksspiel. Werden verheiratete Paare des Ehebruchs überführt, müssen sie mit der Todesstrafe durch Steinigung rechnen, Unverheiratete sollen Medienberichten zufolge nach Einführung des Gesetzes mit 100 Peitschenhieben bestraft werden.
Menschenrechtsorganisationen haben den Gesetzentwurf scharf kritisiert und wollten eine Verschiebung der Abstimmung erreichen, um eine ausführliche Debatte über die Einführung der Todesstrafe für bestimmte Delikte zu ermöglichen. Auch der Gouverneur der islamisch geprägten Provinz, ein ehemaliges Mitglied der Rebellengruppe Bewegung Freies Aceh, lehnt eine Gesetzgebung, die sich streng an der islamischen Scharia orientiert, ab. Die partielle Einführung der Schari'a im Jahr 2001 war Teil eines Angebots der Regierung zur Befriedung separatistischer Rebellen.
Montag, Juli 13, 2009
China: Todesstrafe gegen "Aufrührer"
Wikinews.de berichtet: Nach den Worten des Vorsitzenden der Kommunistischen Partei Chinas in Ürümqi werde die Regierung alle hinrichten lassen, die während der Unruhen am 5. Juli sich der Tötung schuldig gemacht hätten. ...
KOMMENTAR
Die Bilder von den Ausschreitungen waren abscheulich und begründen strenges Vorgehen gegen die Mörder, aber deren vernünftige Verteidigung muss gewährleistet sein und Todesstrafe unterbleiben, denn ein Staat, der ohne Notwehr Menschen tötet, tut es seinen Verurteilten gleich, wird zum Mörder.
Merkel und Steinmeier sollen Prozessbeobachtung erbitten und die Abschaffung der Todesstrafe weltweit. Gegen den etwaigen Einwand der Einmischung in die "inneren Angelegenheiten" soll darauf hingewiesen werden, dass in Deutschland internationale Prozessbeobachtung Normalität ist und aus Gründen der Universalität der Menschenrechte von jedem Staat gewährleistet werden sollte.
Markus Rabanus >> Diskussion
KOMMENTAR
Die Bilder von den Ausschreitungen waren abscheulich und begründen strenges Vorgehen gegen die Mörder, aber deren vernünftige Verteidigung muss gewährleistet sein und Todesstrafe unterbleiben, denn ein Staat, der ohne Notwehr Menschen tötet, tut es seinen Verurteilten gleich, wird zum Mörder.
Merkel und Steinmeier sollen Prozessbeobachtung erbitten und die Abschaffung der Todesstrafe weltweit. Gegen den etwaigen Einwand der Einmischung in die "inneren Angelegenheiten" soll darauf hingewiesen werden, dass in Deutschland internationale Prozessbeobachtung Normalität ist und aus Gründen der Universalität der Menschenrechte von jedem Staat gewährleistet werden sollte.
Markus Rabanus >> Diskussion
Mittwoch, April 16, 2008
US-Gericht: "Giftspritze nicht grausam"
Washington D.C. (Vereinigte Staaten), 16.04.2008 – Der Supreme Court der Vereinigten Staaten, der Oberste Gerichtshof mit Sitz in der Bundeshauptstadt, hat in einem Grundsatzurteil die Vollstreckung der Todesstrafe mittels einer Giftspritze für zulässig erklärt.
Seit über einem halben Jahr war die Todesstrafe in der Form der Giftspritze nicht mehr angewandt worden, weil Rechtsunsicherheit bezüglich dieser Strafe bestand. In mehreren Fällen waren zuvor Komplikationen aufgetreten, weil die Spritze nicht sofort zum Tode geführt hatte. Das Gericht stellte nun fest, dass das verfassungsmäßige Verbot „grausamer und unüblicher“ Hinrichtungsmethoden nicht auf den Tod durch die Giftspritze anzuwenden sei.
Die seit 1977 praktizierte Hinrichtung durch die Giftspritze basiert auf der Verabreichung von drei Substanzen, die nacheinander in den Blutkreislauf des Todeskandidaten injiziert werden und schließlich zum Tode des Delinquenten führen. Die erste Substanz betäubt den Verurteilten, die zweite Substanz lähmt die Muskeln und die dritte Substanz schließlich führt zum Herzstillstand. Die fehlerhafte Verabreichung der ersten Substanz führt zu großen Qualen des Verurteilten. Dieser Fall war in den USA mehrfach eingetreten.
Gestern war ein jährlich erscheinender Bericht von amnesty international (ai) über die weltweite Anwendung der Todesstrafe erschienen. Danach wird diese Strafe von immer weniger Ländern angewendet. Nur fünf Länder sind für 88 Prozent aller Exekutionen verantwortlich. Dazu gehören China (470 Hinrichtungen, wahrscheinlich ist eine hohe Dunkelziffer), der Iran (317), Saudi-Arabien (143), Pakistan (135) und die Vereinigten Staaten mit 42 Hinrichtungen. In insgesamt 62 Staaten wird die Todesstrafe noch angewandt.
Die von amnesty erhobene Forderung nach einer Abschaffung der Todesstrafe wies die chinesische Regierung zurück. „Es ist nicht der richtige Zeitpunkt für China, die Todesstrafe abzuschaffen, das chinesische Volk würde die Abschaffung nicht akzeptieren“, so ein Sprecher des chinesischen Außenministeriums.
Die von amnesty international dokumentierten Todesfallzahlen durch die Anwendung der Todesstrafe zeigen einen deutlichen Rückgang dieser Strafform um ein Fünftel gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2007 wurden 1.252 Menschen per Gerichtsbeschluss mit dem Tode bestraft. Zurzeit sitzen nach Angaben von amnesty weltweit 20.000 Menschen in Todeszellen und warten auf ihre Hinrichtung.
Seit über einem halben Jahr war die Todesstrafe in der Form der Giftspritze nicht mehr angewandt worden, weil Rechtsunsicherheit bezüglich dieser Strafe bestand. In mehreren Fällen waren zuvor Komplikationen aufgetreten, weil die Spritze nicht sofort zum Tode geführt hatte. Das Gericht stellte nun fest, dass das verfassungsmäßige Verbot „grausamer und unüblicher“ Hinrichtungsmethoden nicht auf den Tod durch die Giftspritze anzuwenden sei.
Die seit 1977 praktizierte Hinrichtung durch die Giftspritze basiert auf der Verabreichung von drei Substanzen, die nacheinander in den Blutkreislauf des Todeskandidaten injiziert werden und schließlich zum Tode des Delinquenten führen. Die erste Substanz betäubt den Verurteilten, die zweite Substanz lähmt die Muskeln und die dritte Substanz schließlich führt zum Herzstillstand. Die fehlerhafte Verabreichung der ersten Substanz führt zu großen Qualen des Verurteilten. Dieser Fall war in den USA mehrfach eingetreten.
Gestern war ein jährlich erscheinender Bericht von amnesty international (ai) über die weltweite Anwendung der Todesstrafe erschienen. Danach wird diese Strafe von immer weniger Ländern angewendet. Nur fünf Länder sind für 88 Prozent aller Exekutionen verantwortlich. Dazu gehören China (470 Hinrichtungen, wahrscheinlich ist eine hohe Dunkelziffer), der Iran (317), Saudi-Arabien (143), Pakistan (135) und die Vereinigten Staaten mit 42 Hinrichtungen. In insgesamt 62 Staaten wird die Todesstrafe noch angewandt.
Die von amnesty erhobene Forderung nach einer Abschaffung der Todesstrafe wies die chinesische Regierung zurück. „Es ist nicht der richtige Zeitpunkt für China, die Todesstrafe abzuschaffen, das chinesische Volk würde die Abschaffung nicht akzeptieren“, so ein Sprecher des chinesischen Außenministeriums.
Die von amnesty international dokumentierten Todesfallzahlen durch die Anwendung der Todesstrafe zeigen einen deutlichen Rückgang dieser Strafform um ein Fünftel gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2007 wurden 1.252 Menschen per Gerichtsbeschluss mit dem Tode bestraft. Zurzeit sitzen nach Angaben von amnesty weltweit 20.000 Menschen in Todeszellen und warten auf ihre Hinrichtung.
Dienstag, April 15, 2008
China vor Olympia Hinrichtungsmeister
Berlin, 15. April 2008 - Auch 2007 hat sich der weltweite Trend gegen die Todesstrafe bestätigt: "Das Gros der Hinrichtungen geht auf das Konto einer Handvoll Staaten, und China "gewinnt" diese makabre Disziplin auch im Jahr vor den Olympischen Spielen. Zugleich ist die Todesstrafe unweigerlich auf dem Rückzug", sagte Oliver Hendrich von amnesty international (ai) zur Veröffentlichung der ai-Todesstrafenstatistik für 2007. ai fordert alle Staaten, die noch hinrichten, auf, sich der Resolution der UN-Generalversammlung vom Dezember 2007 anzuschließen. Diese fordert erstmalig einen sofortigen Hinrichtungsstopp als ersten wichtigen Schritt zur weltweiten Abschaffung dieser Strafe.
Im Jahr 2007 hat ai 1.252 Hinrichtungen (2006: 1.591) in mindestens 24 (25) Ländern dokumentiert, mindestens 3.347 (3.861) Menschen in 51 (55) Ländern wurden zum Tode verurteilt. Insgesamt haben 135 (129) Länder die Todesstrafe im Gesetz oder in der Praxis abgeschafft, 62 (68) halten daran fest. 2007 schafften Albanien, die Cook-Inseln und Ruanda die Todesstrafe komplett ab, Kirgisistan für gewöhnliche Straftaten. Das bedeutet, dass mittlerweile mehr als zwei Drittel aller Staaten die Todesstrafe zumindest in der Praxis abgeschafft haben. Dennoch lebt nur knapp ein Drittel der Weltbevölkerung (ca. 31 Prozent) in Staaten, die nicht hinrichten.
Für knapp 90 Prozent aller Hinrichtungen waren 2007 wiederum fünf Staaten verantwortlich: In China tötete der Staat mindestens 470 Menschen (2006: 1.010), im Iran 317 (177), in Saudi-Arabien 143 (39), in Pakistan 135 (82) und in den USA 42 (53) Menschen. Hierbei handelt es sich um Mindestzahlen. Offizielle Zahlen liefern nur wenige Staaten, zum Beispiel die USA. In China sind Hinrichtungen weiterhin Staatsgeheimnis. ai geht davon aus, dass dort tatsächlich mehrere tausend Menschen hingerichtet wurden. Für mehr als 60 Tatbestände, darunter auch Vergehen wie Steuerhinterziehung und Drogenschmuggel, kann in China die Todesstrafe verhängt werden.
"Der Mantel des Schweigens über der Todessstrafe muss gelüftet werden", sagte Hendrich. "Wenn es stimmt, dass Hinrichtungen die Unterstützung der Bevölkerung haben - wie viele Regierungen behaupten - dann hat die Bevölkerung auch das Recht zu erfahren, was und in welchem Umfang in ihrem Namen geschieht."
Unter http://www.amnesty-todesstrafe.de/statistik_2007 finden Sie das gesamte Zahlenmaterial sowie Hintergrundinformationen. Gerne senden wir Ihnen folgendes Material vorab per E-Mail zu:
- Zahlen und Fakten zur Todesstrafe (Briefing, 8 Seiten)
- Staaten mit und ohne Todesstrafe (Karte)
- Hinrichtungen und Todesurteile 2007 (Karte)
amnesty international Deutschland
PRESSEMITTEILUNGEN
Im Jahr 2007 hat ai 1.252 Hinrichtungen (2006: 1.591) in mindestens 24 (25) Ländern dokumentiert, mindestens 3.347 (3.861) Menschen in 51 (55) Ländern wurden zum Tode verurteilt. Insgesamt haben 135 (129) Länder die Todesstrafe im Gesetz oder in der Praxis abgeschafft, 62 (68) halten daran fest. 2007 schafften Albanien, die Cook-Inseln und Ruanda die Todesstrafe komplett ab, Kirgisistan für gewöhnliche Straftaten. Das bedeutet, dass mittlerweile mehr als zwei Drittel aller Staaten die Todesstrafe zumindest in der Praxis abgeschafft haben. Dennoch lebt nur knapp ein Drittel der Weltbevölkerung (ca. 31 Prozent) in Staaten, die nicht hinrichten.
Für knapp 90 Prozent aller Hinrichtungen waren 2007 wiederum fünf Staaten verantwortlich: In China tötete der Staat mindestens 470 Menschen (2006: 1.010), im Iran 317 (177), in Saudi-Arabien 143 (39), in Pakistan 135 (82) und in den USA 42 (53) Menschen. Hierbei handelt es sich um Mindestzahlen. Offizielle Zahlen liefern nur wenige Staaten, zum Beispiel die USA. In China sind Hinrichtungen weiterhin Staatsgeheimnis. ai geht davon aus, dass dort tatsächlich mehrere tausend Menschen hingerichtet wurden. Für mehr als 60 Tatbestände, darunter auch Vergehen wie Steuerhinterziehung und Drogenschmuggel, kann in China die Todesstrafe verhängt werden.
"Der Mantel des Schweigens über der Todessstrafe muss gelüftet werden", sagte Hendrich. "Wenn es stimmt, dass Hinrichtungen die Unterstützung der Bevölkerung haben - wie viele Regierungen behaupten - dann hat die Bevölkerung auch das Recht zu erfahren, was und in welchem Umfang in ihrem Namen geschieht."
Unter http://www.amnesty-todesstrafe.de/statistik_2007 finden Sie das gesamte Zahlenmaterial sowie Hintergrundinformationen. Gerne senden wir Ihnen folgendes Material vorab per E-Mail zu:
- Zahlen und Fakten zur Todesstrafe (Briefing, 8 Seiten)
- Staaten mit und ohne Todesstrafe (Karte)
- Hinrichtungen und Todesurteile 2007 (Karte)
amnesty international Deutschland
PRESSEMITTEILUNGEN
Mittwoch, April 09, 2008
Justizirrtum: 888 Tage als Mörderin im Gefängnis
(R) Strafrichter Richter Peter Faust hatte im Jahr 2005 die inzwischen 52-jährige Arzthelferin Monika de M. als Mörderin ihres Vaters, Brandstifterin und als Versicherungsbetrügerin zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Sie kam für 888 Tage ins Frauengefängnis Pankow. Und doch war alles falsch und ihre Unschuld richterlich bestätigt, denn eine Zigarette ihres todkranken Vaters hatte den den Brand ausgelöst.
Gut, dass die Todesstrafe in Deutschland Vergangenheit ist. (msr)
Gut, dass die Todesstrafe in Deutschland Vergangenheit ist. (msr)
Samstag, April 05, 2008
Steinigung im iranischen Recht
Aus dem iranischen Strafgesetzbuch (Quelle www.igfm.de):
Art. 101 - Der religiöse Richter soll die Bevölkerung vom Zeitpunkt der Vollstreckung einer hadd-Strafe unterrichten; bei der Vollstreckung der hadd-Strafe muß eine Anzahl von Gläubigen anwesend sein, die nicht weniger als drei betragen darf.
Art. 102 - Bei der Steinigung wird der Mann bis unter den Gürtel und die Frau bis unter die Brust in eine Grube eingegraben. Dann wird die Steinigung vollstreckt.
Art. 104 - Die Steine dürfen bei einer Steinigung nicht so groß sein, daß die Person getötet wird, wenn sie von einem oder zwei davon getroffen wird und auch nicht so klein, daß man sie nicht mehr als Stein ansehen kann.
Art. 105 - Der religiöse Richter kann bei Rechten Gottes und Rechten der Menschen nach seinem Wissen verfahren und göttliches Recht anwenden. Er muß angeben, worauf sich sein Wissen gründet. Bei Rechten Gottes hängt die Vollstreckung nicht von dem Begehren einer Person ab. Bei Rechten von Menschen ist dagegen die Vollstreckung der hadd-Strafe von dem Begehren des Rechtsinhabers abhängig.
Art. 101 - Der religiöse Richter soll die Bevölkerung vom Zeitpunkt der Vollstreckung einer hadd-Strafe unterrichten; bei der Vollstreckung der hadd-Strafe muß eine Anzahl von Gläubigen anwesend sein, die nicht weniger als drei betragen darf.
Art. 102 - Bei der Steinigung wird der Mann bis unter den Gürtel und die Frau bis unter die Brust in eine Grube eingegraben. Dann wird die Steinigung vollstreckt.
Art. 104 - Die Steine dürfen bei einer Steinigung nicht so groß sein, daß die Person getötet wird, wenn sie von einem oder zwei davon getroffen wird und auch nicht so klein, daß man sie nicht mehr als Stein ansehen kann.
Art. 105 - Der religiöse Richter kann bei Rechten Gottes und Rechten der Menschen nach seinem Wissen verfahren und göttliches Recht anwenden. Er muß angeben, worauf sich sein Wissen gründet. Bei Rechten Gottes hängt die Vollstreckung nicht von dem Begehren einer Person ab. Bei Rechten von Menschen ist dagegen die Vollstreckung der hadd-Strafe von dem Begehren des Rechtsinhabers abhängig.
Mittwoch, Dezember 19, 2007
ai: Kommentar zur UNO-Resolution gegen die Todesstrafe
amnesty international Deutschland PRESSEMITTEILUNGEN
Historische UN-Resolution gegen die Todesstrafe - Jetzt müssen Taten folgen
Berlin, 19. Dezember 2007 - amnesty international (ai) hat die Resolution der UN-Generalversammlung für einen weltweiten Hinrichtungsstopp sehr begrüßt. "Diese Entscheidung ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer Welt ohne Todesstrafe", sagte ai-Experte Oliver Hendrich. "Jetzt muss der Hinrichtungsstopp auch umgesetzt werden." Die Resolution der Generalversammlung ist zwar nicht bindend, hat aber großes moralisches und politisches Gewicht. ai setzt darauf, dass die Resolution den Druck auf jene Staaten erhöht, die die Todesstrafe noch anwenden und dass diese Staaten als ersten Schritt auf dem Weg zur Abschaffung, keine Hinrichtungen mehr vollstrecken. Eine breite Staatenkoalition aus allen Erdteilen hatte die Resolution eingebracht und wurde dabei von der Europäischen Union sowie durch ai, die Weltkoalition gegen die Todesstrafe und andere Organisationen unterstützt. Die UN setzt sich seit Jahrzehnten für die Abschaffung der Todesstrafe ein. Während die UN vor 30 Jahren die Abschaffung der Todesstrafe lediglich als "wünschenswert" bezeichnete, wandelte sich die UN-Position in den letzten Jahren in ein klares "Nein". Eine Entwicklung, die ai sehr begrüßt. Seit Jahren beobachtet ai einen Trend zur Abschaffung der Todesstrafe. 88 UN-Mitglieder haben sie bereits ganz aus ihren Gesetzen gestrichen, 42 UN-Staaten wenden sie derzeit nicht an. Nur 62 UN-Mitgliedsstaaten halten an der Todesstrafe fest. Doch trotz dieser positiven Entwicklung lebt ein Großteil (2/3) der Weltbevölkerung in Ländern, in denen als höchste Strafe das Todesurteil verhängt und vollstreckt werden kann. Weltweit sitzen derzeit mehr als 20.000 Menschen in den Todeszellen. 2006 wurden mindestens 1.591 Menschen hingerichtet und 3.861 zum Tode verurteilt.Anlässlich des Internationalen Tages gegen die Todesstrafe (10. Oktober) hatte ai mit einer Aktion vor dem Brandenburger Tor in Berlin für einen weltweiten Hinrichtungsstopp geworben und bundesweit Unterschriften gesammelt. Insgesamt sprachen sich 15.000 Menschen in Deutschland und fünf Millionen weltweit gegen die Todesstrafe aus.
Fotos der Aktion sowie Weltkarten und Hintergrundmaterial zur Todesstrafe erhalten Sie über die ai-Pressestelle oder unter http://www.amnesty-todesstrafe.de/hinrichtungsstopp
Historische UN-Resolution gegen die Todesstrafe - Jetzt müssen Taten folgen
Berlin, 19. Dezember 2007 - amnesty international (ai) hat die Resolution der UN-Generalversammlung für einen weltweiten Hinrichtungsstopp sehr begrüßt. "Diese Entscheidung ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer Welt ohne Todesstrafe", sagte ai-Experte Oliver Hendrich. "Jetzt muss der Hinrichtungsstopp auch umgesetzt werden." Die Resolution der Generalversammlung ist zwar nicht bindend, hat aber großes moralisches und politisches Gewicht. ai setzt darauf, dass die Resolution den Druck auf jene Staaten erhöht, die die Todesstrafe noch anwenden und dass diese Staaten als ersten Schritt auf dem Weg zur Abschaffung, keine Hinrichtungen mehr vollstrecken. Eine breite Staatenkoalition aus allen Erdteilen hatte die Resolution eingebracht und wurde dabei von der Europäischen Union sowie durch ai, die Weltkoalition gegen die Todesstrafe und andere Organisationen unterstützt. Die UN setzt sich seit Jahrzehnten für die Abschaffung der Todesstrafe ein. Während die UN vor 30 Jahren die Abschaffung der Todesstrafe lediglich als "wünschenswert" bezeichnete, wandelte sich die UN-Position in den letzten Jahren in ein klares "Nein". Eine Entwicklung, die ai sehr begrüßt. Seit Jahren beobachtet ai einen Trend zur Abschaffung der Todesstrafe. 88 UN-Mitglieder haben sie bereits ganz aus ihren Gesetzen gestrichen, 42 UN-Staaten wenden sie derzeit nicht an. Nur 62 UN-Mitgliedsstaaten halten an der Todesstrafe fest. Doch trotz dieser positiven Entwicklung lebt ein Großteil (2/3) der Weltbevölkerung in Ländern, in denen als höchste Strafe das Todesurteil verhängt und vollstreckt werden kann. Weltweit sitzen derzeit mehr als 20.000 Menschen in den Todeszellen. 2006 wurden mindestens 1.591 Menschen hingerichtet und 3.861 zum Tode verurteilt.Anlässlich des Internationalen Tages gegen die Todesstrafe (10. Oktober) hatte ai mit einer Aktion vor dem Brandenburger Tor in Berlin für einen weltweiten Hinrichtungsstopp geworben und bundesweit Unterschriften gesammelt. Insgesamt sprachen sich 15.000 Menschen in Deutschland und fünf Millionen weltweit gegen die Todesstrafe aus.
Fotos der Aktion sowie Weltkarten und Hintergrundmaterial zur Todesstrafe erhalten Sie über die ai-Pressestelle oder unter http://www.amnesty-todesstrafe.de/hinrichtungsstopp
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