Todesstrafe
Wer ohne Notwehr töten will, will dürfen, was dem Mörder verboten ist. (msr)
Samstag, Dezember 31, 2011
Dienstag, September 27, 2011
Freitag, September 23, 2011
USA: Troy Davis durch Giftspritze hingerichtet
Atlanta (Vereinigte Staaten), 23.09.2011 – Die umstrittene Hinrichtung des angeblichen Polizistenmörders Troy Davis, eines 42-jährigen Schwarzen, ist im Bundesstaatsgefängnis von Jackson in Georgia am gestrigen Mittwoch um 23.08 Uhr Ortszeit (05.08 Uhr MESZ) durch die Giftspritze trotz massiver Proteste aus der Bevölkerung vollstreckt worden. Zwanzig Jahre lang saß er vermutlich völlig zu Unrecht in einer Todeszelle und hatte auch stets seine Unschuld beteuert.
Der Afroamerikaner soll 1989 in Savannah einen jungen weißen Polizeibeamten umgebracht haben, doch die tatsächliche Schuldfrage erscheint ungeklärt. Eine Tatwaffe, DNA-Spuren oder Fingerabdrücke, die auf ihn als Täter hingedeutet hätten, wurden nie gefunden.
Sieben von neun Zeugen, die ihn als Täter genannt hatten, zogen ihre Aussagen später zurück. Einige von ihnen sagten, sie seien von Polizisten zu den Aussagen gezwungen worden. Davis′ Anwalt Brian Kammer hatte in seinen Anträgen an die Gerichte geschrieben, dass neue Beweise zur Entlastung seines Mandanten vorlägen. Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International Österreich, sprach in einem Interview mit dem ORF von einem „rassistischen Urteil“.
Zwei Versuche, durch die neuen Beweise eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen, wurden aus verfahrensrechtlichen Gründen von den zuständigen Bundesgerichten abgelehnt. 2009 wandte Davis sich direkt an das oberste Bundesgericht. Dieses genehmigte eine Anhörung vor dem zuständigen Bundesbezirksgericht. Angesichts der Beweislast, durch „klare und überzeugende Beweise nachzuweisen, dass kein vernünftiger Juror ihn unter Berücksichtigung der neuen Beweise verurteilen würde" scheiterte diese Berufung. Der Begnadigungsausschuss des Bundesstaates Georgia, der an diese Beweislast nicht gebunden ist, weigerte sich am Dienstag ebenfalls, Davis zu begnadigen.
Dienstag, Februar 22, 2011
Indien wegen Todesstrafe abmahnen
Ein indisches Gericht bestätigte das Todesurteil gegen den einzigen überlebenden Attentäter der Anschlagserie in Mumbai vom 26. bis 29.11.2008, bei der mehr als 170 Menschen getötet und mehr als 230 Menschen verletzt wurden. Der damals 19-jährige Attentäter habe auch in den Prozessen keinerlei Reue gezeigt und stelle eine Gefahr für die Gesellschaft dar. - Solche Urteilsbegründung kann jedoch nur im Falle der Freilassung/Freikommung zutreffen, aber da die Gefahr durch Haft gebannt werden kann, ist die Todesstrafe falsch und ihrerseits staatsverbrecherische Missachtung des Lebens.
Samstag, Januar 29, 2011
Iran vollstreckt Todesstrafe an Niederländerin Sahra Bahrami
Im Dezember 2009 eingereist, um ihre Tochter zu besuchen, am 27.12. verhaftet, im August 2010 wegen „Feindschaft zu Gott“ und „Gefährdung der nationalen Sicherheit“ zum Tode verurteilt und zu einem Fernseh-"Geständnis" erpresst, Kokain gehandelt zu haben. Heute wurde Sahra Bahrami gehängt.
Im Iran geboren war sie vor 16 Jahren ins Exil geflüchtet, hatte die niederländische Staatsangehörigkeit angenommen, am Konservatorium in Rotterdam Gesang und Tanz studiert, wirkte in Filmen mit.
Im Iran geboren war sie vor 16 Jahren ins Exil geflüchtet, hatte die niederländische Staatsangehörigkeit angenommen, am Konservatorium in Rotterdam Gesang und Tanz studiert, wirkte in Filmen mit.
Samstag, Juni 26, 2010
Utah: Ronnie Lee Gardner hingerichtet
Salt Lake City (Vereinigte Staaten), 26.06.2010 – Der zum Tode verurteilte Mörder Ronnie Lee Gardner wurde am 18. Juni um 0:20 Uhr Ortszeit (08:20 Uhr MESZ) hingerichtet. Die Exekution wurde durch ein Erschießungskommando ausgeführt. Gardner war der erste Mensch, der in den Vereinigten Staaten seit John Albert Taylor am 26. Januar 1996 durch Erschießung hingerichtet wurde. Der Bundesstaat hatte 2004 seine Gesetzgebung geändert und die Hinrichtung durch Giftspritze verbindlich gemacht. Eine Sonderregelung erlaubt es jedoch Delinquenten, deren Verurteilung vor der Gesetzesänderung 2004 erfolgte, sich für eine Erschießung zu entscheiden.
Gardner war bereits 1985 rechtskräftig verurteilt worden, nachdem der den Rechtsanwalt Michael Burdell auf der Flucht aus dem Gerichtssaal erschossen hatte. Zu diesem Zeitpunkt hielt er sich im Gericht als Angeklagter auf, weil wegen eines zuvor verübten Mordes an Melvyn Otterstrom im Jahr 1984 gegen ihn verhandelt wurde. Als Grund für seine Entscheidung hatte Gardener angegeben, er wolle erschossen werden, weil er mit Schusswaffen gemordet hätte. Unmittelbar vor der Erschießung wurde Gardner gefragt, ob er noch etwas sagen wolle, und er antwortete: „Das tue ich nicht. Nein.“
Das Erschießungskommando in einem Gefängnis in Draper, einem Vorort von Salt Lake City, bestand aus fünf Schützen. Sie wurden nicht darüber informiert, ob die jeweilige Waffe scharf geladen war oder mit einem Blindgänger, sodass keiner von ihnen weiß, wer die tödliche Kugel abgefeuert hat. Die Erschießung erfolgte auf Kommando, als laut von fünf abwärts gezählt wurde – bei Erreichen der Zahl zwei.
Gardner war bereits 1985 rechtskräftig verurteilt worden, nachdem der den Rechtsanwalt Michael Burdell auf der Flucht aus dem Gerichtssaal erschossen hatte. Zu diesem Zeitpunkt hielt er sich im Gericht als Angeklagter auf, weil wegen eines zuvor verübten Mordes an Melvyn Otterstrom im Jahr 1984 gegen ihn verhandelt wurde. Als Grund für seine Entscheidung hatte Gardener angegeben, er wolle erschossen werden, weil er mit Schusswaffen gemordet hätte. Unmittelbar vor der Erschießung wurde Gardner gefragt, ob er noch etwas sagen wolle, und er antwortete: „Das tue ich nicht. Nein.“
Das Erschießungskommando in einem Gefängnis in Draper, einem Vorort von Salt Lake City, bestand aus fünf Schützen. Sie wurden nicht darüber informiert, ob die jeweilige Waffe scharf geladen war oder mit einem Blindgänger, sodass keiner von ihnen weiß, wer die tödliche Kugel abgefeuert hat. Die Erschießung erfolgte auf Kommando, als laut von fünf abwärts gezählt wurde – bei Erreichen der Zahl zwei.
Samstag, Dezember 19, 2009
Justizirrtum: 35 Jahre unschuldig im Gefängnis
In Florida öffneten sich nach 35 Jahren sich dem Afroamerikaner James Bain die Gefängnistore. Er war als 19-Jähriger wegen Vergewaltigung eines Kindes zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden. Ein Fehlurteil, wie es sich durch heutige DNA-Tests in mehr als 200 Fällen allein in den USA erwies. Und es ist eines der Hauptargumente gegen die Todesstrafe.
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Montag, September 14, 2009
Indonesische Provinz Aceh führt Steinigung als Strafe für Ehebruch ein
Banda Aceh (Indonesien), 14.09.2009 – Das Regionalparlament der halbautonomen indonesischen Provinz Aceh hat heute einstimmig ein Gesetz verabschiedet, das die Todesstrafe durch Steinigung für Ehebruch vorsieht. Dies gab der Abgeordnete Bahrom Rasjid, der zu den Autoren der Gesetzesvorlage zählt, gegenüber der Presse bekannt. Laut Bahrom Rasjid wird das Gesetz unabhängig von der Zustimmung des Provinzgouverneurs in 30 Tagen in Kraft treten.
Neben der möglichen Todesstrafe für Ehebruch sieht das Gesetz weitere harte Strafen vor, unter anderem hohe Gefängnisstrafen für Vergewaltigung, Homosexualität (acht Jahre Haft), Alkoholkonsum und Glücksspiel. Werden verheiratete Paare des Ehebruchs überführt, müssen sie mit der Todesstrafe durch Steinigung rechnen, Unverheiratete sollen Medienberichten zufolge nach Einführung des Gesetzes mit 100 Peitschenhieben bestraft werden.
Menschenrechtsorganisationen haben den Gesetzentwurf scharf kritisiert und wollten eine Verschiebung der Abstimmung erreichen, um eine ausführliche Debatte über die Einführung der Todesstrafe für bestimmte Delikte zu ermöglichen. Auch der Gouverneur der islamisch geprägten Provinz, ein ehemaliges Mitglied der Rebellengruppe Bewegung Freies Aceh, lehnt eine Gesetzgebung, die sich streng an der islamischen Scharia orientiert, ab. Die partielle Einführung der Schari'a im Jahr 2001 war Teil eines Angebots der Regierung zur Befriedung separatistischer Rebellen.
Montag, Juli 13, 2009
China: Todesstrafe gegen Aufrührer
Wikinews.de berichtet: Nach den Worten des Vorsitzenden der Kommunistischen Partei Chinas in Ürümqi werde die Regierung alle hinrichten lassen, die während der Unruhen am 5. Juli sich der Tötung schuldig gemacht hätten. ...
KOMMENTAR
Die Bilder von den Ausschreitungen waren abscheulich und begründen strenges Vorgehen gegen die Mörder, aber deren vernünftige Verteidigung muss gewährleistet sein und Todesstrafe unterbleiben, denn ein Staat, der ohne Notwehr Menschen tötet, tut es seinen Verurteilten gleich, wird zum Mörder.
Merkel und Steinmeier sollen Prozessbeobachtung erbitten und die Abschaffung der Todesstrafe weltweit. Gegen den etwaigen Einwand der Einmischung in die "inneren Angelegenheiten" soll darauf hingewiesen werden, dass in Deutschland internationale Prozessbeobachtung Normalität ist und aus Gründen der Universalität der Menschenrechte von jedem Staat gewährleistet werden sollte.
Markus Rabanus >> Diskussion
KOMMENTAR
Die Bilder von den Ausschreitungen waren abscheulich und begründen strenges Vorgehen gegen die Mörder, aber deren vernünftige Verteidigung muss gewährleistet sein und Todesstrafe unterbleiben, denn ein Staat, der ohne Notwehr Menschen tötet, tut es seinen Verurteilten gleich, wird zum Mörder.
Merkel und Steinmeier sollen Prozessbeobachtung erbitten und die Abschaffung der Todesstrafe weltweit. Gegen den etwaigen Einwand der Einmischung in die "inneren Angelegenheiten" soll darauf hingewiesen werden, dass in Deutschland internationale Prozessbeobachtung Normalität ist und aus Gründen der Universalität der Menschenrechte von jedem Staat gewährleistet werden sollte.
Markus Rabanus >> Diskussion
Mittwoch, April 16, 2008
US-Gericht: "Giftspritze nicht grausam"
Washington D.C. (Vereinigte Staaten), 16.04.2008 – Der Supreme Court der Vereinigten Staaten, der Oberste Gerichtshof mit Sitz in der Bundeshauptstadt, hat in einem Grundsatzurteil die Vollstreckung der Todesstrafe mittels einer Giftspritze für zulässig erklärt.
Seit über einem halben Jahr war die Todesstrafe in der Form der Giftspritze nicht mehr angewandt worden, weil Rechtsunsicherheit bezüglich dieser Strafe bestand. In mehreren Fällen waren zuvor Komplikationen aufgetreten, weil die Spritze nicht sofort zum Tode geführt hatte. Das Gericht stellte nun fest, dass das verfassungsmäßige Verbot „grausamer und unüblicher“ Hinrichtungsmethoden nicht auf den Tod durch die Giftspritze anzuwenden sei.
Die seit 1977 praktizierte Hinrichtung durch die Giftspritze basiert auf der Verabreichung von drei Substanzen, die nacheinander in den Blutkreislauf des Todeskandidaten injiziert werden und schließlich zum Tode des Delinquenten führen. Die erste Substanz betäubt den Verurteilten, die zweite Substanz lähmt die Muskeln und die dritte Substanz schließlich führt zum Herzstillstand. Die fehlerhafte Verabreichung der ersten Substanz führt zu großen Qualen des Verurteilten. Dieser Fall war in den USA mehrfach eingetreten.
Gestern war ein jährlich erscheinender Bericht von amnesty international (ai) über die weltweite Anwendung der Todesstrafe erschienen. Danach wird diese Strafe von immer weniger Ländern angewendet. Nur fünf Länder sind für 88 Prozent aller Exekutionen verantwortlich. Dazu gehören China (470 Hinrichtungen, wahrscheinlich ist eine hohe Dunkelziffer), der Iran (317), Saudi-Arabien (143), Pakistan (135) und die Vereinigten Staaten mit 42 Hinrichtungen. In insgesamt 62 Staaten wird die Todesstrafe noch angewandt.
Die von amnesty erhobene Forderung nach einer Abschaffung der Todesstrafe wies die chinesische Regierung zurück. „Es ist nicht der richtige Zeitpunkt für China, die Todesstrafe abzuschaffen, das chinesische Volk würde die Abschaffung nicht akzeptieren“, so ein Sprecher des chinesischen Außenministeriums.
Die von amnesty international dokumentierten Todesfallzahlen durch die Anwendung der Todesstrafe zeigen einen deutlichen Rückgang dieser Strafform um ein Fünftel gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2007 wurden 1.252 Menschen per Gerichtsbeschluss mit dem Tode bestraft. Zurzeit sitzen nach Angaben von amnesty weltweit 20.000 Menschen in Todeszellen und warten auf ihre Hinrichtung.
Seit über einem halben Jahr war die Todesstrafe in der Form der Giftspritze nicht mehr angewandt worden, weil Rechtsunsicherheit bezüglich dieser Strafe bestand. In mehreren Fällen waren zuvor Komplikationen aufgetreten, weil die Spritze nicht sofort zum Tode geführt hatte. Das Gericht stellte nun fest, dass das verfassungsmäßige Verbot „grausamer und unüblicher“ Hinrichtungsmethoden nicht auf den Tod durch die Giftspritze anzuwenden sei.
Die seit 1977 praktizierte Hinrichtung durch die Giftspritze basiert auf der Verabreichung von drei Substanzen, die nacheinander in den Blutkreislauf des Todeskandidaten injiziert werden und schließlich zum Tode des Delinquenten führen. Die erste Substanz betäubt den Verurteilten, die zweite Substanz lähmt die Muskeln und die dritte Substanz schließlich führt zum Herzstillstand. Die fehlerhafte Verabreichung der ersten Substanz führt zu großen Qualen des Verurteilten. Dieser Fall war in den USA mehrfach eingetreten.
Gestern war ein jährlich erscheinender Bericht von amnesty international (ai) über die weltweite Anwendung der Todesstrafe erschienen. Danach wird diese Strafe von immer weniger Ländern angewendet. Nur fünf Länder sind für 88 Prozent aller Exekutionen verantwortlich. Dazu gehören China (470 Hinrichtungen, wahrscheinlich ist eine hohe Dunkelziffer), der Iran (317), Saudi-Arabien (143), Pakistan (135) und die Vereinigten Staaten mit 42 Hinrichtungen. In insgesamt 62 Staaten wird die Todesstrafe noch angewandt.
Die von amnesty erhobene Forderung nach einer Abschaffung der Todesstrafe wies die chinesische Regierung zurück. „Es ist nicht der richtige Zeitpunkt für China, die Todesstrafe abzuschaffen, das chinesische Volk würde die Abschaffung nicht akzeptieren“, so ein Sprecher des chinesischen Außenministeriums.
Die von amnesty international dokumentierten Todesfallzahlen durch die Anwendung der Todesstrafe zeigen einen deutlichen Rückgang dieser Strafform um ein Fünftel gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2007 wurden 1.252 Menschen per Gerichtsbeschluss mit dem Tode bestraft. Zurzeit sitzen nach Angaben von amnesty weltweit 20.000 Menschen in Todeszellen und warten auf ihre Hinrichtung.
Dienstag, April 15, 2008
China vor Olympia Hinrichtungsmeister
Berlin, 15. April 2008 - Auch 2007 hat sich der weltweite Trend gegen
die Todesstrafe bestätigt: "Das Gros der Hinrichtungen geht auf das
Konto einer Handvoll Staaten, und China "gewinnt" diese makabre
Disziplin auch im Jahr vor den Olympischen Spielen. Zugleich ist die
Todesstrafe unweigerlich auf dem Rückzug", sagte Oliver Hendrich von
amnesty international (ai) zur Veröffentlichung der
ai-Todesstrafenstatistik für 2007. ai fordert alle Staaten, die noch
hinrichten, auf, sich der Resolution der UN-Generalversammlung vom
Dezember 2007 anzuschließen. Diese fordert erstmalig einen sofortigen
Hinrichtungsstopp als ersten wichtigen Schritt zur weltweiten
Abschaffung dieser Strafe.
Im Jahr 2007 hat ai 1.252 Hinrichtungen (2006: 1.591) in mindestens
24 (25) Ländern dokumentiert, mindestens 3.347 (3.861) Menschen in 51
(55) Ländern wurden zum Tode verurteilt. Insgesamt haben 135 (129)
Länder die Todesstrafe im Gesetz oder in der Praxis abgeschafft, 62
(68) halten daran fest. 2007 schafften Albanien, die Cook-Inseln und
Ruanda die Todesstrafe komplett ab, Kirgisistan für gewöhnliche
Straftaten. Das bedeutet, dass mittlerweile mehr als zwei Drittel
aller Staaten die Todesstrafe zumindest in der Praxis abgeschafft
haben. Dennoch lebt nur knapp ein Drittel der Weltbevölkerung (ca. 31
Prozent) in Staaten, die nicht hinrichten.
Für knapp 90 Prozent aller Hinrichtungen waren 2007 wiederum fünf
Staaten verantwortlich: In China tötete der Staat mindestens 470
Menschen (2006: 1.010), im Iran 317 (177), in Saudi-Arabien 143 (39),
in Pakistan 135 (82) und in den USA 42 (53) Menschen. Hierbei
handelt es sich um Mindestzahlen. Offizielle Zahlen liefern nur
wenige Staaten, zum Beispiel die USA. In China sind Hinrichtungen
weiterhin Staatsgeheimnis. ai geht davon aus, dass dort tatsächlich
mehrere tausend Menschen hingerichtet wurden. Für mehr als 60
Tatbestände, darunter auch Vergehen wie Steuerhinterziehung und
Drogenschmuggel, kann in China die Todesstrafe verhängt werden.
"Der Mantel des Schweigens über der Todessstrafe muss gelüftet
werden", sagte Hendrich. "Wenn es stimmt, dass Hinrichtungen die
Unterstützung der Bevölkerung haben - wie viele Regierungen behaupten
- dann hat die Bevölkerung auch das Recht zu erfahren, was und in
welchem Umfang in ihrem Namen geschieht."
Unter http://www.amnesty-todesstrafe.de/statistik_2007 finden Sie das
gesamte Zahlenmaterial sowie Hintergrundinformationen. Gerne senden
wir Ihnen folgendes Material vorab per E-Mail zu:
- Zahlen und Fakten zur Todesstrafe (Briefing, 8 Seiten)
- Staaten mit und ohne Todesstrafe (Karte)
- Hinrichtungen und Todesurteile 2007 (Karte)
amnesty international Deutschland
PRESSEMITTEILUNGEN
die Todesstrafe bestätigt: "Das Gros der Hinrichtungen geht auf das
Konto einer Handvoll Staaten, und China "gewinnt" diese makabre
Disziplin auch im Jahr vor den Olympischen Spielen. Zugleich ist die
Todesstrafe unweigerlich auf dem Rückzug", sagte Oliver Hendrich von
amnesty international (ai) zur Veröffentlichung der
ai-Todesstrafenstatistik für 2007. ai fordert alle Staaten, die noch
hinrichten, auf, sich der Resolution der UN-Generalversammlung vom
Dezember 2007 anzuschließen. Diese fordert erstmalig einen sofortigen
Hinrichtungsstopp als ersten wichtigen Schritt zur weltweiten
Abschaffung dieser Strafe.
Im Jahr 2007 hat ai 1.252 Hinrichtungen (2006: 1.591) in mindestens
24 (25) Ländern dokumentiert, mindestens 3.347 (3.861) Menschen in 51
(55) Ländern wurden zum Tode verurteilt. Insgesamt haben 135 (129)
Länder die Todesstrafe im Gesetz oder in der Praxis abgeschafft, 62
(68) halten daran fest. 2007 schafften Albanien, die Cook-Inseln und
Ruanda die Todesstrafe komplett ab, Kirgisistan für gewöhnliche
Straftaten. Das bedeutet, dass mittlerweile mehr als zwei Drittel
aller Staaten die Todesstrafe zumindest in der Praxis abgeschafft
haben. Dennoch lebt nur knapp ein Drittel der Weltbevölkerung (ca. 31
Prozent) in Staaten, die nicht hinrichten.
Für knapp 90 Prozent aller Hinrichtungen waren 2007 wiederum fünf
Staaten verantwortlich: In China tötete der Staat mindestens 470
Menschen (2006: 1.010), im Iran 317 (177), in Saudi-Arabien 143 (39),
in Pakistan 135 (82) und in den USA 42 (53) Menschen. Hierbei
handelt es sich um Mindestzahlen. Offizielle Zahlen liefern nur
wenige Staaten, zum Beispiel die USA. In China sind Hinrichtungen
weiterhin Staatsgeheimnis. ai geht davon aus, dass dort tatsächlich
mehrere tausend Menschen hingerichtet wurden. Für mehr als 60
Tatbestände, darunter auch Vergehen wie Steuerhinterziehung und
Drogenschmuggel, kann in China die Todesstrafe verhängt werden.
"Der Mantel des Schweigens über der Todessstrafe muss gelüftet
werden", sagte Hendrich. "Wenn es stimmt, dass Hinrichtungen die
Unterstützung der Bevölkerung haben - wie viele Regierungen behaupten
- dann hat die Bevölkerung auch das Recht zu erfahren, was und in
welchem Umfang in ihrem Namen geschieht."
Unter http://www.amnesty-todesstrafe.de/statistik_2007 finden Sie das
gesamte Zahlenmaterial sowie Hintergrundinformationen. Gerne senden
wir Ihnen folgendes Material vorab per E-Mail zu:
- Zahlen und Fakten zur Todesstrafe (Briefing, 8 Seiten)
- Staaten mit und ohne Todesstrafe (Karte)
- Hinrichtungen und Todesurteile 2007 (Karte)
amnesty international Deutschland
PRESSEMITTEILUNGEN
Mittwoch, April 09, 2008
Justizirrtum: 888 Tage als Mörderin im Gefängnis
(R) Strafrichter Richter Peter Faust hatte im Jahr 2005 die inzwischen 52-jährige Arzthelferin Monika de M. als Mörderin ihres Vaters, Brandstifterin und als Versicherungsbetrügerin zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Sie kam für 888 Tage ins Frauengefängnis Pankow. Und doch war alles falsch und ihre Unschuld richterlich bestätigt, denn eine Zigarette ihres todkranken Vaters hatte den den Brand ausgelöst.
Gut, dass die Todesstrafe in Deutschland Vergangenheit ist. (msr)
Gut, dass die Todesstrafe in Deutschland Vergangenheit ist. (msr)
Samstag, April 05, 2008
Steinigung im iranischen Recht
Aus dem iranischen Strafgesetzbuch (Quelle www.igfm.de):
Art. 101 - Der religiöse Richter soll die Bevölkerung vom Zeitpunkt der Vollstreckung einer hadd-Strafe unterrichten; bei der Vollstreckung der hadd-Strafe muß eine Anzahl von Gläubigen anwesend sein, die nicht weniger als drei betragen darf.
Art. 102 - Bei der Steinigung wird der Mann bis unter den Gürtel und die Frau bis unter die Brust in eine Grube eingegraben. Dann wird die Steinigung vollstreckt.
Art. 104 - Die Steine dürfen bei einer Steinigung nicht so groß sein, daß die Person getötet wird, wenn sie von einem oder zwei davon getroffen wird und auch nicht so klein, daß man sie nicht mehr als Stein ansehen kann.
Art. 105 - Der religiöse Richter kann bei Rechten Gottes und Rechten der Menschen nach seinem Wissen verfahren und göttliches Recht anwenden. Er muß angeben, worauf sich sein Wissen gründet. Bei Rechten Gottes hängt die Vollstreckung nicht von dem Begehren einer Person ab. Bei Rechten von Menschen ist dagegen die Vollstreckung der hadd-Strafe von dem Begehren des Rechtsinhabers abhängig.
Art. 101 - Der religiöse Richter soll die Bevölkerung vom Zeitpunkt der Vollstreckung einer hadd-Strafe unterrichten; bei der Vollstreckung der hadd-Strafe muß eine Anzahl von Gläubigen anwesend sein, die nicht weniger als drei betragen darf.
Art. 102 - Bei der Steinigung wird der Mann bis unter den Gürtel und die Frau bis unter die Brust in eine Grube eingegraben. Dann wird die Steinigung vollstreckt.
Art. 104 - Die Steine dürfen bei einer Steinigung nicht so groß sein, daß die Person getötet wird, wenn sie von einem oder zwei davon getroffen wird und auch nicht so klein, daß man sie nicht mehr als Stein ansehen kann.
Art. 105 - Der religiöse Richter kann bei Rechten Gottes und Rechten der Menschen nach seinem Wissen verfahren und göttliches Recht anwenden. Er muß angeben, worauf sich sein Wissen gründet. Bei Rechten Gottes hängt die Vollstreckung nicht von dem Begehren einer Person ab. Bei Rechten von Menschen ist dagegen die Vollstreckung der hadd-Strafe von dem Begehren des Rechtsinhabers abhängig.
Mittwoch, Dezember 19, 2007
ai: Kommentar zur UNO-Resolution gegen die Todesstrafe
amnesty international Deutschland PRESSEMITTEILUNGEN
Historische UN-Resolution gegen die Todesstrafe - Jetzt müssen Taten folgen
Berlin, 19. Dezember 2007 - amnesty international (ai) hat die Resolution der UN-Generalversammlung für einen weltweiten Hinrichtungsstopp sehr begrüßt. "Diese Entscheidung ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer Welt ohne Todesstrafe", sagte ai-Experte Oliver Hendrich. "Jetzt muss der Hinrichtungsstopp auch umgesetzt werden." Die Resolution der Generalversammlung ist zwar nicht bindend, hat aber großes moralisches und politisches Gewicht. ai setzt darauf, dass die Resolution den Druck auf jene Staaten erhöht, die die Todesstrafe noch anwenden und dass diese Staaten als ersten Schritt auf dem Weg zur Abschaffung, keine Hinrichtungen mehr vollstrecken. Eine breite Staatenkoalition aus allen Erdteilen hatte die Resolution eingebracht und wurde dabei von der Europäischen Union sowie durch ai, die Weltkoalition gegen die Todesstrafe und andere Organisationen unterstützt. Die UN setzt sich seit Jahrzehnten für die Abschaffung der Todesstrafe ein. Während die UN vor 30 Jahren die Abschaffung der Todesstrafe lediglich als "wünschenswert" bezeichnete, wandelte sich die UN-Position in den letzten Jahren in ein klares "Nein". Eine Entwicklung, die ai sehr begrüßt. Seit Jahren beobachtet ai einen Trend zur Abschaffung der Todesstrafe. 88 UN-Mitglieder haben sie bereits ganz aus ihren Gesetzen gestrichen, 42 UN-Staaten wenden sie derzeit nicht an. Nur 62 UN-Mitgliedsstaaten halten an der Todesstrafe fest. Doch trotz dieser positiven Entwicklung lebt ein Großteil (2/3) der Weltbevölkerung in Ländern, in denen als höchste Strafe das Todesurteil verhängt und vollstreckt werden kann. Weltweit sitzen derzeit mehr als 20.000 Menschen in den Todeszellen. 2006 wurden mindestens 1.591 Menschen hingerichtet und 3.861 zum Tode verurteilt.Anlässlich des Internationalen Tages gegen die Todesstrafe (10. Oktober) hatte ai mit einer Aktion vor dem Brandenburger Tor in Berlin für einen weltweiten Hinrichtungsstopp geworben und bundesweit Unterschriften gesammelt. Insgesamt sprachen sich 15.000 Menschen in Deutschland und fünf Millionen weltweit gegen die Todesstrafe aus.
Fotos der Aktion sowie Weltkarten und Hintergrundmaterial zur Todesstrafe erhalten Sie über die ai-Pressestelle oder unter http://www.amnesty-todesstrafe.de/hinrichtungsstopp
Historische UN-Resolution gegen die Todesstrafe - Jetzt müssen Taten folgen
Berlin, 19. Dezember 2007 - amnesty international (ai) hat die Resolution der UN-Generalversammlung für einen weltweiten Hinrichtungsstopp sehr begrüßt. "Diese Entscheidung ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer Welt ohne Todesstrafe", sagte ai-Experte Oliver Hendrich. "Jetzt muss der Hinrichtungsstopp auch umgesetzt werden." Die Resolution der Generalversammlung ist zwar nicht bindend, hat aber großes moralisches und politisches Gewicht. ai setzt darauf, dass die Resolution den Druck auf jene Staaten erhöht, die die Todesstrafe noch anwenden und dass diese Staaten als ersten Schritt auf dem Weg zur Abschaffung, keine Hinrichtungen mehr vollstrecken. Eine breite Staatenkoalition aus allen Erdteilen hatte die Resolution eingebracht und wurde dabei von der Europäischen Union sowie durch ai, die Weltkoalition gegen die Todesstrafe und andere Organisationen unterstützt. Die UN setzt sich seit Jahrzehnten für die Abschaffung der Todesstrafe ein. Während die UN vor 30 Jahren die Abschaffung der Todesstrafe lediglich als "wünschenswert" bezeichnete, wandelte sich die UN-Position in den letzten Jahren in ein klares "Nein". Eine Entwicklung, die ai sehr begrüßt. Seit Jahren beobachtet ai einen Trend zur Abschaffung der Todesstrafe. 88 UN-Mitglieder haben sie bereits ganz aus ihren Gesetzen gestrichen, 42 UN-Staaten wenden sie derzeit nicht an. Nur 62 UN-Mitgliedsstaaten halten an der Todesstrafe fest. Doch trotz dieser positiven Entwicklung lebt ein Großteil (2/3) der Weltbevölkerung in Ländern, in denen als höchste Strafe das Todesurteil verhängt und vollstreckt werden kann. Weltweit sitzen derzeit mehr als 20.000 Menschen in den Todeszellen. 2006 wurden mindestens 1.591 Menschen hingerichtet und 3.861 zum Tode verurteilt.Anlässlich des Internationalen Tages gegen die Todesstrafe (10. Oktober) hatte ai mit einer Aktion vor dem Brandenburger Tor in Berlin für einen weltweiten Hinrichtungsstopp geworben und bundesweit Unterschriften gesammelt. Insgesamt sprachen sich 15.000 Menschen in Deutschland und fünf Millionen weltweit gegen die Todesstrafe aus.
Fotos der Aktion sowie Weltkarten und Hintergrundmaterial zur Todesstrafe erhalten Sie über die ai-Pressestelle oder unter http://www.amnesty-todesstrafe.de/hinrichtungsstopp
Dienstag, Oktober 02, 2007
UNO wird über Todesstrafe abstimmen
Presseerklärung von Amnesty-International v. 2.10.2007:
Im Dezember stimmt die UN-Generalversammlung über einen weltweiten Hinrichtungsstopp ab.
Nach Ansicht von amnesty international (ai) eine historische Chance für die Menschenrechte. Die Staaten, die die Todesstrafe im Gesetz oder in der Praxis abgeschafft haben, hätten die Stimmen für die nötige Mehrheit. Dennoch fürchtet ai, dass diese Mehrheit wegen politischer Absprachen nicht zustande kommt.
Am Vortag des Internationalen Tages gegen die Todesstrafe (10. Oktober) ruft ai deswegen mit einer öffentlichen Aktion in Berlin die UN-Staaten zu einem "Ja" für den Hinrichtungsstopp auf.
"Bei UN-Entscheidungen spielen politische Allianzen und Abhängigkeiten eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Die Staaten mit Todesstrafe werden versuchen, andere Staaten auf ihre Seite zu ziehen, um einen Hinrichtungsstopp zu verhindern", sagte Oliver Hendrich, ai-Experte gegen die Todesstrafe.
"ai wird sich mit der EU und anderen Staaten für ein Ende des staatlichen Tötens einsetzen."
Seit Jahren beobachtet ai den Trend zu einer Welt ohne Todesstrafe. Etwa zwei Drittel aller Länder wenden die Todesstrafe nicht mehr an. Doch ein Großteil der Weltbevölkerung lebt weiterhin in Ländern, in denen die Todesstrafe gilt.
Weltweit sitzen derzeit mehr als 20.000 Menschen im Todestrakt. 2006 wurden mindestens 1.591 Menschen hingerichtet und mindestens 3.861 zum Tode verurteilt.
Weltkarten und Hintergrundmaterial zur Todesstrafe finden Sie unter http://www.amnesty-todesstrafe.de/
Im Dezember stimmt die UN-Generalversammlung über einen weltweiten Hinrichtungsstopp ab.
Nach Ansicht von amnesty international (ai) eine historische Chance für die Menschenrechte. Die Staaten, die die Todesstrafe im Gesetz oder in der Praxis abgeschafft haben, hätten die Stimmen für die nötige Mehrheit. Dennoch fürchtet ai, dass diese Mehrheit wegen politischer Absprachen nicht zustande kommt.
Am Vortag des Internationalen Tages gegen die Todesstrafe (10. Oktober) ruft ai deswegen mit einer öffentlichen Aktion in Berlin die UN-Staaten zu einem "Ja" für den Hinrichtungsstopp auf.
"Bei UN-Entscheidungen spielen politische Allianzen und Abhängigkeiten eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Die Staaten mit Todesstrafe werden versuchen, andere Staaten auf ihre Seite zu ziehen, um einen Hinrichtungsstopp zu verhindern", sagte Oliver Hendrich, ai-Experte gegen die Todesstrafe.
"ai wird sich mit der EU und anderen Staaten für ein Ende des staatlichen Tötens einsetzen."
Seit Jahren beobachtet ai den Trend zu einer Welt ohne Todesstrafe. Etwa zwei Drittel aller Länder wenden die Todesstrafe nicht mehr an. Doch ein Großteil der Weltbevölkerung lebt weiterhin in Ländern, in denen die Todesstrafe gilt.
Weltweit sitzen derzeit mehr als 20.000 Menschen im Todestrakt. 2006 wurden mindestens 1.591 Menschen hingerichtet und mindestens 3.861 zum Tode verurteilt.
Weltkarten und Hintergrundmaterial zur Todesstrafe finden Sie unter http://www.amnesty-todesstrafe.de/
Donnerstag, April 20, 2006
ai: Statistik 2005
TODESSTRAFE WELTWEIT / STATISTIK 2005
Mehr als 20.000 Menschen warten weltweit auf ihre Hinrichtung amnesty international veröffentlicht Zahlen für 2005 / Mindestens 2.148 Hinrichtungen und 5.186 Todesurteile weltweit / Mexiko und Liberia haben 2005 die Todesstrafe abgeschafft / Trend zur Abschaffung hält anBerlin, 20. April 2006 -
Mehr als 20.000 Menschen sitzen weltweit in Todeszellen und warten darauf, hingerichtet zu werden. Dieses Schicksal erlitten im Jahr 2005 weltweit mindestens 2.148 Menschen (2004: 3.797) in 22 (25) Ländern, mindestens 5.186 (7.395) Menschen in 53 (64) Ländern wurden zum Tode verurteilt.
"Wie schon in vergangenen Jahren sind vier Länder für die meisten Hinrichtungen verantwortlich.
In China, dem Iran, Saudi-Arabien und den USA starben 94 Prozent aller weltweit Hingerichteten", sagte Oliver Hendrich, Todesstrafenexperte bei amnesty international (ai). "Wir rufen alle betroffenen Staaten auf, die Todesstrafe abzuschaffen und bis dahin zumindest ihre Anwendung einzuschränken oder auszusetzen."
"Weltmeister" 2005 bleibt China mit mindestens 1.770 (3.400) Hinrichtungen, wobei einem chinesischen Rechtsexperten zufolge die tatsächliche Zahl bei etwa 8.000 gelegen habe.
China verhängt für 68 Delikte die Todesstrafe, darunter gewaltlose Delikte wie Steuerhinterziehung, Unterschlagung oder Drogenvergehen.
Im Iran starben mindestens 94 (159) Menschen auf staatliche Anordnung.
Saudi-Arabien richtete mindestens 86 (33) Menschen hin. Einige wussten bis zur Hinrichtung nicht, dass sie zum Tode verurteilt worden waren.
In den USA wurden 60 (59) Menschen exekutiert. "Wir müssen davon ausgehen, dass die tatsächliche Zahl der Hinrichtungen sowie die der Todesurteile wesentlich höher ist; da wie China viele Länder die Zahlen über die Anwendung der Todesstrafe als Staatsgeheimnis behandeln", sagte Hendrich.
Erfreulich ist nach Ansicht von ai, dass sich der Trend zur Abschaffung der Todesstrafe fortsetzt. 2005 haben Mexiko und Liberia die Todesstrafe abgeschafft. Die Zahl der Staaten, die die Todesstrafe noch anwenden, hat sich in den letzten 20 Jahren halbiert.
"Insgesamt halten noch 73 Länder an der Todesstrafe fest, 123 haben sie im Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. Erfreulich ist auch, dass die USA 2005 die Todesstrafe für minderjährige Täter abgeschafft haben", sagte Hendrich. Damit war Iran ai-Informationen zufolge das einzige Land, das 2005 zur Tatzeit Minderjährige hingerichtet hat; von diesen mindestens acht Hingerichteten waren zwei auch noch bei der Hinrichtung jünger als 18 Jahre.
Auf www.amnesty-todesstrafe.de/downloads.html finden Sie verschiedene Weltkarten zur Todesstrafe, die Sie unter Angabe der Quelle herunterladen und reproduzieren können.
>> Diskussion
Mehr als 20.000 Menschen warten weltweit auf ihre Hinrichtung amnesty international veröffentlicht Zahlen für 2005 / Mindestens 2.148 Hinrichtungen und 5.186 Todesurteile weltweit / Mexiko und Liberia haben 2005 die Todesstrafe abgeschafft / Trend zur Abschaffung hält anBerlin, 20. April 2006 -
Mehr als 20.000 Menschen sitzen weltweit in Todeszellen und warten darauf, hingerichtet zu werden. Dieses Schicksal erlitten im Jahr 2005 weltweit mindestens 2.148 Menschen (2004: 3.797) in 22 (25) Ländern, mindestens 5.186 (7.395) Menschen in 53 (64) Ländern wurden zum Tode verurteilt.
"Wie schon in vergangenen Jahren sind vier Länder für die meisten Hinrichtungen verantwortlich.
In China, dem Iran, Saudi-Arabien und den USA starben 94 Prozent aller weltweit Hingerichteten", sagte Oliver Hendrich, Todesstrafenexperte bei amnesty international (ai). "Wir rufen alle betroffenen Staaten auf, die Todesstrafe abzuschaffen und bis dahin zumindest ihre Anwendung einzuschränken oder auszusetzen."
"Weltmeister" 2005 bleibt China mit mindestens 1.770 (3.400) Hinrichtungen, wobei einem chinesischen Rechtsexperten zufolge die tatsächliche Zahl bei etwa 8.000 gelegen habe.
China verhängt für 68 Delikte die Todesstrafe, darunter gewaltlose Delikte wie Steuerhinterziehung, Unterschlagung oder Drogenvergehen.
Im Iran starben mindestens 94 (159) Menschen auf staatliche Anordnung.
Saudi-Arabien richtete mindestens 86 (33) Menschen hin. Einige wussten bis zur Hinrichtung nicht, dass sie zum Tode verurteilt worden waren.
In den USA wurden 60 (59) Menschen exekutiert. "Wir müssen davon ausgehen, dass die tatsächliche Zahl der Hinrichtungen sowie die der Todesurteile wesentlich höher ist; da wie China viele Länder die Zahlen über die Anwendung der Todesstrafe als Staatsgeheimnis behandeln", sagte Hendrich.
Erfreulich ist nach Ansicht von ai, dass sich der Trend zur Abschaffung der Todesstrafe fortsetzt. 2005 haben Mexiko und Liberia die Todesstrafe abgeschafft. Die Zahl der Staaten, die die Todesstrafe noch anwenden, hat sich in den letzten 20 Jahren halbiert.
"Insgesamt halten noch 73 Länder an der Todesstrafe fest, 123 haben sie im Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. Erfreulich ist auch, dass die USA 2005 die Todesstrafe für minderjährige Täter abgeschafft haben", sagte Hendrich. Damit war Iran ai-Informationen zufolge das einzige Land, das 2005 zur Tatzeit Minderjährige hingerichtet hat; von diesen mindestens acht Hingerichteten waren zwei auch noch bei der Hinrichtung jünger als 18 Jahre.
Auf www.amnesty-todesstrafe.de/downloads.html finden Sie verschiedene Weltkarten zur Todesstrafe, die Sie unter Angabe der Quelle herunterladen und reproduzieren können.
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Montag, Dezember 19, 2005
Solidarität mit dem Mörder Sarkawi
Solidarität mit Terroristenchef Sarkawi
Die Solidarität mit Freunden ist Kunst der Einfachen.
Die Rechtswahrung für den Feind ist Kunst der Friedenschaffenden.
./.
Ein jordanische Militärgericht verurteilte am gestrigen Sonntag in Abwesenheit der Angeklagten den Terroristenführer Abu Mussab al Sarkawi und zwei weitere Männer zum Tode. Tatvorwurf war ein fehlgeschlagener Selbstmordanschlag im Vorjahr.
Positiv an dem Urteil: Gegen die Schuldsprüche können Rechtsmittel eingelegt werden. Aus Prinzip ist das Todesurteil dennoch abzulehnen, weil es das Recht des Staates behauptet, einen Menschen ohne Notwehrsituation töten zu dürfen. Unrecht gegen Verbrecher ist und bleibt Unrecht.
Der Rechtsstaat darf nicht unrecht handeln. Deshalb ist auch mit dem Verbrecher Solidarität zu üben, wenn ihm Unrecht widerfahren soll.
-msr- >> Diskussion
Die Solidarität mit Freunden ist Kunst der Einfachen.
Die Rechtswahrung für den Feind ist Kunst der Friedenschaffenden.
./.
Ein jordanische Militärgericht verurteilte am gestrigen Sonntag in Abwesenheit der Angeklagten den Terroristenführer Abu Mussab al Sarkawi und zwei weitere Männer zum Tode. Tatvorwurf war ein fehlgeschlagener Selbstmordanschlag im Vorjahr.
Positiv an dem Urteil: Gegen die Schuldsprüche können Rechtsmittel eingelegt werden. Aus Prinzip ist das Todesurteil dennoch abzulehnen, weil es das Recht des Staates behauptet, einen Menschen ohne Notwehrsituation töten zu dürfen. Unrecht gegen Verbrecher ist und bleibt Unrecht.
Der Rechtsstaat darf nicht unrecht handeln. Deshalb ist auch mit dem Verbrecher Solidarität zu üben, wenn ihm Unrecht widerfahren soll.
-msr- >> Diskussion
Schwarzenegger als Totmacher
Der kalifornische Gouverneur Arnold Schwarzenegger erhält für seine Gnadenverweigerung den diesjährigen Titel "Antimensch 2005" >> www.inidia.de/antimensch2005.htm
-msr-
-msr-
Mittwoch, November 30, 2005
USA: 1000. Todesstrafe?
Offenbar trägt der nationale und internationale Protest gegen die Todesstrafe doch Früchte, denn die für heute geplante 1000. Todesstrafe seit ihrer Wiedereinführung in den USA fällt aus, nachdem gestern Mark Warner (Gouverneur des Staates Virginia) den 41-jährigen Häftling Robin Lovitt begnadigte und die Todesstrafe in lebenslange Haft umwandelte.
Lovitt war wegen Ermordung eines Spielhallenbesitzers zum Tode verurteilt, weil er in Tatortnähe mit der Kasse aufgegriffen wurde.
Gegen den Mordvorwurf behauptete er, dass er sich zur Tatzeit auf der Toilette aufgehalten habe und gestand nur den Kassendiebstahl.
Die Tatwaffe (eine Schere) wies zwei verschiedene Blutspuren auf. Die damaligen DNA-Tests ermöglichten jedoch noch keine klaren Ergebnisse, wie es mit neueren Tests nachholbar wäre. Aber die Tatwaffe wurde von einem Angestellten des Gerichtsarchivs widerrechtlich weggeschmissen - "aus Platzgründen".
./.
Am 13. Dezember soll "Tookie" Williams hingerichtet werden.Nun kommt es tatsächlich auf Arnold Schwarzenegger an.
Am 8. Dezember wird eine Anhörung sein.
./.
Totschläger und Mörder wird es immer geben. Und man soll die Täter fangen, wegsperren, als Strafe und zur Sicherheit.
Aber es sollte nicht mehr geben, dass im "Namen des Volkes" Menschen getötet werden, ohne dass es Notwehr ist.
Und wenn welche sagen: "Aber wenn es doch der Wille des Volkes ist?", dann sei klar gemacht, dass es solchen Willen des Volkes niemals gibt, denn wem sich die Logik nicht durch Laune ersetzt, sagt:
"Wer töten will ohne Notwehr, will dürfen, was dem Mörder verboten ist."
-msr- >> DISKUSSION
Lovitt war wegen Ermordung eines Spielhallenbesitzers zum Tode verurteilt, weil er in Tatortnähe mit der Kasse aufgegriffen wurde.
Gegen den Mordvorwurf behauptete er, dass er sich zur Tatzeit auf der Toilette aufgehalten habe und gestand nur den Kassendiebstahl.
Die Tatwaffe (eine Schere) wies zwei verschiedene Blutspuren auf. Die damaligen DNA-Tests ermöglichten jedoch noch keine klaren Ergebnisse, wie es mit neueren Tests nachholbar wäre. Aber die Tatwaffe wurde von einem Angestellten des Gerichtsarchivs widerrechtlich weggeschmissen - "aus Platzgründen".
./.
Am 13. Dezember soll "Tookie" Williams hingerichtet werden.Nun kommt es tatsächlich auf Arnold Schwarzenegger an.
Am 8. Dezember wird eine Anhörung sein.
./.
Totschläger und Mörder wird es immer geben. Und man soll die Täter fangen, wegsperren, als Strafe und zur Sicherheit.
Aber es sollte nicht mehr geben, dass im "Namen des Volkes" Menschen getötet werden, ohne dass es Notwehr ist.
Und wenn welche sagen: "Aber wenn es doch der Wille des Volkes ist?", dann sei klar gemacht, dass es solchen Willen des Volkes niemals gibt, denn wem sich die Logik nicht durch Laune ersetzt, sagt:
"Wer töten will ohne Notwehr, will dürfen, was dem Mörder verboten ist."
-msr- >> DISKUSSION
Donnerstag, September 01, 2005
Saddam Hussein droht Todesstrafe
Der irakische Präsident Dschalal Talabani kündigte gegenüber dem arabischen Fernsehsender "Al Arabiya" für den Fall eines Todesurteils gegen den gestürzten Machthaber Saddam Hussein an, dass er zurücktreten werde.
Talabani gilt als Gegner der Todesstrafe. Zur Vollstreckung der Todesstrafe genügen aber auch die Unterschriften seiner Stellvertreter. Und heute kam es zu ersten staatlichen Hinrichtungen seit dem Sturz Saddam Husseins.
Wenn Talabani zutreffend zitiert wurde, so zeigt solche Positionierung, dass leider auch er opportunistischen Umgang mit der Todesstrafe pflegt, denn die Todesstrafe gegen Polizistenmörder zu tolerieren und gegen den Kurden- und Schiitenmörder Hussein nicht, das macht keinen Sinn.
Die Tolerierung der Todesstrafe an sich, steht mir also weniger in Frage, denn was Talabani nicht hindern kann, sollte ihn an seiner Präsidentschaft nicht hindern müssen. Aber solch unterschiedliches Tolerieren ist mir moralisch nicht nachvollziehbar.
-msr-
Talabani gilt als Gegner der Todesstrafe. Zur Vollstreckung der Todesstrafe genügen aber auch die Unterschriften seiner Stellvertreter. Und heute kam es zu ersten staatlichen Hinrichtungen seit dem Sturz Saddam Husseins.
Wenn Talabani zutreffend zitiert wurde, so zeigt solche Positionierung, dass leider auch er opportunistischen Umgang mit der Todesstrafe pflegt, denn die Todesstrafe gegen Polizistenmörder zu tolerieren und gegen den Kurden- und Schiitenmörder Hussein nicht, das macht keinen Sinn.
Die Tolerierung der Todesstrafe an sich, steht mir also weniger in Frage, denn was Talabani nicht hindern kann, sollte ihn an seiner Präsidentschaft nicht hindern müssen. Aber solch unterschiedliches Tolerieren ist mir moralisch nicht nachvollziehbar.
-msr-
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